Mitglied werden
Wir verstehen uns als Partner der Menschen im ländlichen Raum. Wir freuen uns über die Geschäftsbeziehung zu Ihnen und bieten Ihnen die unterschiedlichsten Produkte aus unserem umfangreichen Sortiment.
Als Mitglied unserer Genossenschaft können Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft für sich beanspruchen. Dazu gehört neben den klassischen Mitbestimmungsrechten auch die Zahlung der Warenrückvergütung, deren Höhe auf der jährlich stattfindenden Generalversammlung beschlossen wird. Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden, so können auch Sie sich zukünftig über eine Warenrückvergütung freuen, sofern diese in der Generalversammlung beschlossen wird
Um Mitglied unserer Genossenschaft zu werden, zeichnen Sie einen Geschäftsanteil in Höhe von 1.600 €. Einzahlen müssen Sie nur die Pflichteinzahlung in Höhe von 160 €, der Rest wird sukzessive durch die Warenrückvergütung aufgefüllt. Details dazu und Ihre Fragen beantworten wir gern in einem persönlichen Gespräch. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Dennis Brandes unter 04402-967542 bzw. dennis.brandes@rwg-aof.de
Nutzen Sie als zukünftiges Mitglied die Möglichkeit der Mitsprache und Mitbestimmung – RWG-Richtig was Gutes – besonders für unsere Mitglieder!